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Distrikt-Niedersachsen-Diplom (DND)

Der DARC Distrikt Niedersachsen stiftet dieses vom DARC anerkannte Diplom. Das DND kann getrennt für Kurzwelle, 10-Meter und UKW-Verbindungen erworben werden. Es zählen nur Zweiweg-Einband-Verbindungen mit Stationen aus dem Distrikt Niedersachsen, die nach dem 1.1.1973 getätigt wurden.

Bedingungen für Kurzwelle:

1.Jeder DOK des Distriktes-H sowie die in diesem Distrikt liegenden Z-DOKs zählen pro Band einen Punkt. Die Distrikts-Clubstation DL0DN zählt zwei Punkte. Sonder-DOKs, die von Clubstationen im Bereich des Distriktes Niedersachsen geführt werden, können als „Joker“eingesetzt werden.
2.Es werden nur Verbindungen mit Feststationen des Distriktes Niedersachsen gewertet. Ausnahme: Portabel-Stationen während des Europa- und Sommer-Fielddays sowie Jokerstationen.
3.Deutsche Stationen können nur Verbindungen auf dem 80-m- und 40-m-Band, ausländische Stationen auf zwei verschiedenen Kurzwellenbändern werten.
4. Das Diplom kann auch von SWLs erworben werden. Die Bedingungen gelten sinngemäß. (Die QSL-Karten aus dem Distrikt Niedersachsen müssen vorliegen).
5. Für das DND sind folgende Punktzahlen erforderlich:
a). Deutsche Stationen 65 Punkte
b). Europäische Stationen 50 Punkte
c). Stationen außerhalb Europa 25 Punkte

Bedingungen für Ultrakurzwelle und 10-Meter:

1.Jeder DOK des Distriktes-H sowie die in diesem Distrikt liegenden Z-DOKs zählen pro Band einen Punkt. Die Distrikts-Clubstation DL0DN zählt zwei Punkte. Sonder-DOKs, die von Clubstationen im Bereich des Distriktes Niedersachsen geführt werden, können als „Joker“eingesetzt werden.
2.Es gelten alle Verbindungen mit Stationen aus dem Distrikt Niedersachsen, jedoch kann jede Station nur eimal gewertet werden.
3.Aus einem DOK können maximal 3 Stationen gewertet werden, egal auf welchem Band sie erreicht wurden.
4. Das Diplom kann auch von SWLs erworben werden. Die Bedingungen gelten sinngemäß. (Die QSL-Karten der Stationen aus dem Distrikt Niedersachsen müssen vorliegen.)
5. Zum Erwerb sind folgende Punktzahlen erforderlich:
a). Stationen aus Niedersachsen 75 Punkte aus wenigstens 33 DOKs.
b). Deutsche Stationen 50 Punkte aus wenigstens 22 DOKs
c). Europäische und DX-Stationen 25 Punkte aus wenigstens 11 DOKs

Diplomanträge gehen mit GCR-Liste und der Gebühr von 7,00 EURO an den Diplommanager:

Matthias Deutscher
DL5OB
Birkenweg 10 - Postfach 100412
30942 Ronnenberg
Tel. 05109 - 4490
Mail: DL5OB @ darc.de

Die Gebühr kann auch unter Angabe des Verwendungszwecks DND-Diplom mit angehängtem eigenem Rufzeichen auf das Konto
Nr.: 11019130
DARC e.V. Niedersachsen
Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg
BLZ:26951311 eingezahlt werden.


Hinweis: Das Diplom ist 22,5 x 31,5 cm groß, 3-farbiger Druck

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updated on 31.05.2010 by dl9abd

YL-Diplom

Der DARC Distrikt Niedersachsen gibt dieses vom DARC anerkannte Diplom an alle lizenzierten Funkamateure und SWLs für nachgewiesene Kontakte mit Yls und XYLs aus dem Distrikt Niedersachsen nach dem 1. Januar 1980 zu folgenden Bedingungen heraus:
Auf Kurzwelle sind 15 verschiedene Verbindungen mit YL-Stationen aus dem Distrikt H nachzuweisen.

Auf UKW sind 25 verschiedene Verbindungen mit YL-Stationen aus dem Distrikt H nachzuweisen.

Es zählen alle QSL-Karten von YL- und XYL-Stationen mit dem DOK-H....sowie im Distrikt-H liegende Z-DOKs. Die Station DF0YL zählt wie fünf gearbeitete YL-Stationen. Clubstationen mit Sonder-DOKs und YL-Operator, die im Distrikt Niedersachsen sind, zählen wie eine gearbeitete YL-Station.
Diplomanträge gehen mit GCR-Liste und der Gebühr von 7 EURO oder 10 US-Dollar an den Diplommanager

Matthias Deutscher DL5OB Birkenweg 10 - Postfach 100412 30942 Ronnenberg Tel. 05109 - 4490 Mail: dl5ob@darc.de
Die Gebühr kann auch unter Angabe des Verwendungszwecks Nds-YL-Diplom mit angehängtem eigenem Rufzeichen auf das Konto Nr.: 11019130 = DARC e.V. Niedersachsen = Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg = BLZ:26951311 eingezahlt werden.

Das Diplom:

Quelle derAusschreibung: DIG-Dipl.Beil S.551 Nr. 563

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Seite aktualisiert: May 31, 2010